AGB / Mietbedingungen

1. Ankunft/Abreise/Wohnungstyp

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Wohnung bis spätestens 10 Uhr zu räumen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Buchung ausschließlich auf den gebuchten Wohnungstyp. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung besteht nur bei vorheriger Buchung dieser Wohnung.

2. Miete und Zahlungsbedingungen

Die Miete ist vor Übergabe der Ferienwohnung vollständig zu zahlen. Vor vollständiger Zahlung der Miete hat der Gast keinen Anspruch auf Überlassung der Ferienwohnung. Mit der Buchung der Ferienwohnung sind 40 % der vereinbarten Miete fällig. Die weiteren 60 % der Miete sind spätestens 40 Tage vor dem Anreisetag zu zahlen. Erfolgt die Buchung weniger als 40 Tage vor der Anreise, ist die gesamte Miete sofort fällig. Erfolgen Zahlungen des Gastes nicht rechtzeitig und setzt die Schlosspark Theresienhof GmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist ohne dass eine Zahlung erfolgt, so ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Verbrauchskosten (Strom und Wasser) sind nicht in der Miete enthalten und werden bei Abreise gesondert abgerechnet. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchung geltende Preisliste. Der Gast ist verpflichtet, vor Übergabe der Wohnung eine Kaution von 100,- € zu leisten. Die Schlosspark Theresienhof GmbH ist berechtigt, alle vom Gast bei Abreise noch zu zahlenden Beträge aus dieser Kaution zu entnehmen.

Ändert sich zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Nutzungszeitraum die gesetzliche Umsatzsteuer, so erhöhen sich die Preise um den daraus resultierenden Erhöhungsbetrag. Die Schlosspark Theresienhof GmbH wird den Gast unverzüglich über die Preiserhöhung benachrichtigen. Erhöht sich der vom Gast zu zahlende Gesamtpreis um mehr als 3%, so ist der Gast innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Zugang der Benachrichtigung berechtigt, die Buchung kostenfrei zu stornieren.

3. Stornierung/Kündigung aus wichtigem Grund

Der Gast ist jederzeit zur Stornierung der Buchung berechtigt. Storniert der Gast den Aufenthalt, ohne dass die Schlosspark Theresienhof GmbH hierzu einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat die Schlosspark Theresienhof GmbH nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen Anspruch auf einen pauschalierten Mietausfall:

  • Wird die Buchung bis 30 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 10 % der vereinbarten Miete zu verlangen.
  • Wird die Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 25 % der vereinbarten Miete zu verlangen.
  • Wird die Buchung bis 7 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete zu verlangen.
  • Wird die Buchung bis 3 Tage vor Mietbeginn storniert, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 75 % der vereinbarten Miete zu verlangen.
  • Wird die Buchung bis zur Überlassung der Ferienwohnung storniert, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall in Höhe von 90 % der vereinbarten Miete zu verlangen.

Dem Mieter bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Mietausfall entstanden ist.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Kündigt die Schlosspark Theresienhof GmbH aus vom Gast zu vertretenden Gründen außerordentlich aus wichtigem Grund, ist die Schlosspark Theresienhof GmbH berechtigt, einen pauschalierten Mietausfall - gegebenenfalls anteilig - in entsprechender Anwendung der Stornierungsbestimmungen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt der Schlosspark Theresienhof GmbH vorbehalten. Dem Gast steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

4. Höhere Gewalt

Kommt es zu Störungen im Geschäftsbetrieb aus Gründen, die nicht von der Schlosspark Theresienhof GmbH zu vertreten sind, insbesondere Streik oder Aussperrung sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhergesehenen, unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, durch die die Vertragserfüllung für den Vermieter unmöglich wird, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Schlosspark Theresienhof GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf die anteilige Vergütung für den bis dahin verstrichenen Mietzeitraum. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.

5. Untervermietung/Abtretung

Ohne Zustimmung der Schlosspark Theresienhof GmbH ist der Gast zu einer Untervermietung oder Überlassung der gemieteten Ferienwohnung an Dritte nicht berechtigt. Eine Abtretung der Ansprüche des Gastes ist nur mit vorheriger Zustimmung der Schlosspark Theresienhof GmbH zulässig.

6. Verpflichtungen des Mieters/Belegung

Der Gast ist verpflichtet, pfleglich mit der Ferienwohnung und dem Inventar umzugehen und Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen. Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages. Die Ferienwohnung darf nur von der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen genutzt werden. Eine Nutzung durch mehr Personen berechtigt die Schlosspark Theresienhof GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung zurückgelassen werden.

7. Gewährleistung

Im Fall von Beanstandungen an der Ferienwohnung steht dem Gast zunächst ausschließlich ein Anspruch auf Abhilfe zu. Scheitert diese oder ist sie für die Schlosspark Theresienhof GmbH mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, kann der Gast die Miete angemessen mindern. Wird der Aufenthalt erheblich beeinträchtigt und behebt die Schlosspark Theresienhof GmbH den Mangel nicht, ist der Gast zur Kündigung des Vertrages berechtigt.

8. Verjährung/Haftungsbeschränkung

Alle gegen den Gast und/oder die Schlosspark Theresienhof GmbH gerichteten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem in der Buchung vorgesehenen Abreisetag.

Die Haftung der Schlosspark Theresienhof GmbH für Sach- und Vermögensschäden ist auf den dreifachen Betrag der vereinbarten Miete beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

9. Schlussbestimmungen

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Schlosspark Theresienhof GmbH ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.
Gerichtsstand ist Bad Saarow. Es gilt deutsches Recht.

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